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Regel

Ein Leben, das Gestalt annimmt

BESTÄTIGTE REGEL (1223)

Honorius, Bischof, Diener der Diener Gottes, den geliebten Söhnen, dem Bruder Franziskus und den anderen Brüdern des Ordens der Minderbrüder, Gruß und apostolischen Segen. Der Apostolische Stuhl pflegt frommen Wünschen zu willfahren und den ehrbaren Begehren der Bittsteller wohlwollende Gunst zu gewähren. Daher, geliebte Söhne im Herrn, geben wir euren frommen Bitten statt und bestätigen euch mit apostolischer Autorität die Regel eures Ordens, die von unserem Vorgänger Papst Innozenz seligen Angedenkens genehmigt wurde und hier niedergeschrieben ist, und bekräftigen sie mit dem Schutz des vorliegenden Schreibens. Die Regel lautet wie folgt:

KAPITEL I
Im Namen des Herrn! Es beginnt das Leben der Minderbrüder

Die Regel und das Leben der Minderbrüder besteht darin, das heilige Evangelium unseres Herrn Jesus Christus zu beobachten und in Gehorsam, ohne Eigentum und in Keuschheit zu leben.
Bruder Franziskus verspricht dem Herrn Papst Honorius und seinen rechtmäßig gewählten Nachfolgern sowie der römischen Kirche Gehorsam und Ehrfurcht. Und die anderen Brüder seien verpflichtet, dem Bruder Franziskus und seinen Nachfolgern zu gehorchen.

KAPITEL II
von denen, die dieses Leben annehmen wollen, und wie sie aufgenommen werden sollen

Wenn einige dieses Leben annehmen wollen und zu unseren Brüdern kommen, sollen diese sie zu ihren Provinzialministern schicken, denen allein und niemand anderem gestattet ist, Brüder aufzunehmen. Die Minister sollen sie dann sorgfältig über den katholischen Glauben und die Sakramente der Kirche prüfen; und wenn sie all dies glauben und es treu bekennen und bis zum Ende fest entschlossen beobachten wollen; und wenn sie keine Ehefrauen haben oder, falls sie welche haben, diese bereits in ein Kloster eingetreten sind oder ihnen mit Erlaubnis des Diözesanbischofs die Genehmigung erteilt haben, nachdem sie das Gelübde der Keuschheit abgelegt haben; und wenn die Ehefrauen in einem Alter sind, dass kein Verdacht gegen sie entstehen kann; dann sollen sie ihnen das Wort des heiligen Evangeliums sagen, dass sie „hingehen und alles verkaufen, was sie besitzen, und es den Armen zu geben suchen“. Wenn sie dies nicht tun können, genügt ihnen der gute Wille. Und die Brüder und ihre Minister sollen darauf achten, nicht um deren zeitliche Güter besorgt zu sein, damit sie über ihre Sachen frei verfügen können, wie der Herr es ihnen eingibt. Wenn sie jedoch um Rat gefragt werden, haben die Minister die Befugnis, sie an gottesfürchtige Personen zu verweisen, damit durch deren Rat die Güter den Armen gespendet werden. Danach gewähre man ihnen die Kleidung der Probezeit, nämlich zwei Tuniken ohne Kapuze, den Strick, die Hosen und den Überwurf bis zum Gürtel, es sei denn, den Ministern erscheint es nach Gott gelegentlich anders angemessen. Nach Abschluss des Probejahres sollen sie zum Gehorsam zugelassen werden, wobei sie versprechen, dieses Leben und diese Regel immer zu beobachten. Und in keiner Weise wird es ihnen erlaubt sein, aus dieser Ordensgemeinschaft auszutreten, gemäß dem Dekret des Herrn Papstes; denn, wie das Evangelium sagt: „Niemand, der die Hand an den Pflug legt und dann zurückblickt, ist tauglich für das Reich Gottes“. Und diejenigen, die bereits Gehorsam versprochen haben, sollen eine Tunika mit Kapuze haben und eine weitere ohne, sofern sie diese haben wollen. Und diejenigen, die durch Notwendigkeit gezwungen sind, können Schuhwerk tragen. Und alle Brüder sollen sich mit einfachen Kleidern kleiden und können sie mit Sacktuch und anderen Stoffstücken mit dem Segen Gottes flicken. Ich ermahne sie jedoch und fordere sie auf, die Menschen nicht zu verachten und nicht zu verurteilen, die sie in weichen und farbenfrohen Kleidern sehen und die feine Speisen und Getränke genießen, sondern vielmehr soll jeder sich selbst richten und verachten.

KAPITEL III
vom göttlichen Offizium und vom Fasten, und wie die Brüder durch die Welt ziehen sollen

Die Kleriker sollen das göttliche Offizium nach dem Ritus der heiligen römischen Kirche verrichten, mit Ausnahme des Psalters, und deshalb dürfen sie Breviere haben. Die Laien hingegen sollen vierundzwanzig Vaterunser für die Matutin beten, fünf für die Laudes; für die Prim, Terz, Sext und Non jeweils sieben; für die Vesper zwölf; für die Komplet sieben; und sie sollen für die Verstorbenen beten. Und sie sollen vom Fest Allerheiligen bis zur Geburt des Herrn fasten. Die heilige Fastenzeit hingegen, die mit Epiphanie beginnt und ununterbrochen vierzig Tage dauert – jene, die der Herr durch sein heiliges Fasten weihte –, wer sie freiwillig fastet, sei vom Herrn gesegnet, und wer nicht will, soll nicht dazu verpflichtet sein. Aber die andere Fastenzeit bis zur Auferstehung des Herrn sollen sie fasten. Zu den übrigen Zeiten sollen sie nicht zum Fasten verpflichtet sein, außer am Freitag. Im Falle offenbarer Notwendigkeit jedoch sollen die Brüder nicht zum leiblichen Fasten verpflichtet sein. Ich rate aber meinen Brüdern im Herrn Jesus Christus, ermahne und fordere sie auf, dass sie, wenn sie durch die Welt ziehen, nicht streiten und Wortgefechte vermeiden und andere nicht richten; sondern sie sollen mild, friedfertig und bescheiden, sanftmütig und demütig sein und mit allen anständig sprechen, wie es sich geziemt. Und sie sollen nicht reiten, es sei denn, sie werden durch offensichtliche Notwendigkeit oder Krankheit dazu gezwungen. In welches Haus sie auch eintreten, sollen sie zuerst sagen: Friede diesem Hause; und gemäß dem heiligen Evangelium ist es ihnen erlaubt, von allen Speisen zu essen, die ihnen vorgesetzt werden.

KAPITEL IV
dass die Brüder kein Geld annehmen sollen

Ich befehle allen Brüdern streng, dass sie in keiner Weise Geld oder Münzen annehmen, weder direkt noch durch eine Mittelsperson. Dennoch sollen die Minister und Kustoden, und nur sie, durch geistliche Freunde eifrig für die Bedürfnisse der Kranken und für die Bekleidung der anderen Brüder Sorge tragen, entsprechend den Orten, Zeiten und kalten Gegenden, wie es der Notwendigkeit angemessen erscheint, wobei stets der Grundsatz gewahrt bleibt, wie gesagt wurde, dass sie kein Geld oder Münzen annehmen.

KAPITEL V
über die Art zu arbeiten

Jene Brüder, denen der Herr die Gnade zu arbeiten gegeben hat, sollen treu und hingebungsvoll arbeiten, so dass sie, indem sie den Müßiggang, den Feind der Seele, vertreiben, den Geist des heiligen Gebetes und der Hingabe nicht auslöschen, dem alle anderen zeitlichen Dinge dienen müssen. Als Lohn für die Arbeit sollen sie das für den Körper Notwendige für sich und ihre Brüder empfangen, außer Geld oder Münzen, und dies demütig, wie es sich für Diener Gottes und Nachfolger der allerheiligsten Armut geziemt.

KAPITEL VI
dass die Brüder sich nichts aneignen, und vom Almosensammeln und von den kranken Brüdern

Die Brüder sollen sich nichts aneignen, weder ein Haus noch einen Ort noch irgendeine andere Sache. Und als Pilger und Fremde in dieser Welt, die dem Herrn in Armut und Demut dienen, sollen sie vertrauensvoll um Almosen gehen. Sie brauchen sich auch nicht zu schämen, denn der Herr hat sich für uns in dieser Welt arm gemacht. Dies ist die Erhabenheit der höchsten Armut, die euch, meine geliebtesten Brüder, zu Erben und Königen des Himmelreichs eingesetzt hat, sie hat euch arm an Dingen und reich an Tugenden gemacht. Dies sei euer Anteil am Erbe, der bis in das Land der Lebenden führt. Und indem ihr euch ganz dieser Armut hingebt, geliebteste Brüder, wollt niemals etwas anderes unter dem Himmel auf ewig besitzen, um des Namens unseres Herrn Jesus Christus willen. Und wo immer die Brüder sind und einander begegnen, sollen sie sich untereinander vertraut zeigen. Und jeder soll dem anderen vertrauensvoll seine Bedürfnisse offenbaren; denn wenn eine Mutter ihr leibliches Kind nährt und liebt, wie viel fürsorglicher muss dann einer seinen geistlichen Bruder lieben und nähren? Und wenn einer von ihnen krank wird, müssen die anderen Brüder ihn so bedienen, wie sie selbst bedient werden möchten.

KAPITEL VII
über die Buße, die sündigenden Brüdern aufzuerlegen ist

Wenn Brüder auf Anstiftung des Feindes schwer gesündigt haben, so sind sie bei jenen Sünden, für die unter den Brüdern angeordnet wurde, sich allein an die Provinzialminister zu wenden, verpflichtet, sich so schnell wie möglich ohne Verzug an diese zu wenden. Die Minister sollen ihnen dann, wenn sie Priester sind, selbst mit Barmherzigkeit die Buße auferlegen; wenn sie hingegen keine Priester sind, sollen sie diese durch andere Priester des Ordens auferlegen lassen, so wie es ihnen nach Gott am zweckmäßigsten erscheint. Und sie müssen sich davor hüten, über die Sünde eines anderen zornig oder bestürzt zu sein, denn Zorn und Bestürzung hindern die Liebe in sich selbst und in anderen.

KAPITEL VIII
über die Wahl des Generalministers dieser Bruderschaft und über das Pfingstkapitel

Alle Brüder sind verpflichtet, stets einen der Brüder dieses Ordens als Generalminister und Diener der gesamten Bruderschaft zu haben, und ihm müssen sie fest gehorchen. Bei seinem Tod soll die Wahl des Nachfolgers durch die Provinzialminister und die Kustoden im Pfingstkapitel erfolgen, zu dem die Provinzialminister stets verpflichtet sind zu erscheinen, wo immer es vom Generalminister festgelegt wird; und dies einmal alle drei Jahre oder in einem längeren oder kürzeren Zeitraum, so wie es vom vorgenannten Minister angeordnet wird. Und wenn es den Provinzialministern und den Kustoden einstimmig scheint, dass der besagte Minister nicht für den Dienst und den gemeinsamen Nutzen der Brüder geeignet ist, so sind die vorgenannten Brüder, denen die Wahl übertragen ist, verpflichtet, im Namen des Herrn einen anderen zu ihrem Hüter zu wählen. Nach dem Pfingstkapitel können die einzelnen Minister und Kustoden, wenn sie wollen und es für angebracht halten, im selben Jahr in ihren Gebieten ihre Brüder einmal zum Kapitel zusammenrufen.

KAPITEL IX
über die Prediger

Die Brüder sollen in der Diözese eines Bischofs nicht predigen, wenn es ihnen von diesem Bischof untersagt wurde. Und kein Bruder wage es überhaupt, zum Volk zu predigen, wenn er nicht zuvor vom Generalminister dieser Bruderschaft geprüft und zugelassen wurde und von diesem das Amt der Predigt empfangen hat. Ich ermahne und fordere dieselben Brüder auch auf, dass in ihrer Predigt ihre Worte wohlüberlegt und lauter seien, zum Nutzen und zur Erbauung des Volkes, indem sie den Gläubigen die Laster und Tugenden, die Strafe und die Herrlichkeit mit Kürze der Rede verkünden, da der Herr auf Erden mit kurzen Worten sprach.

KAPITEL X
über die Ermahnung und die Zurechtweisung der Brüder

Die Brüder, die Minister und Diener der anderen Brüder sind, sollen ihre Brüder besuchen und ermahnen und sie in Demut und Liebe zurechtweisen, wobei sie ihnen nichts befehlen dürfen, was gegen ihre Seele und unsere Regel ist. Die Brüder hingegen, die Untergebene sind, sollen daran denken, dass sie um Gottes willen ihren eigenen Willen verleugnet haben. Daher befehle ich ihnen streng, ihren Ministern in all jenen Dingen zu gehorchen, die sie dem Herrn zu beobachten versprochen haben und die nicht gegen die Seele und unsere Regel sind. Und wo immer Brüder sind, die erkennen und einsehen, dass sie die Regel nicht geistlich beobachten können, sollen und können sie sich an ihre Minister wenden. Die Minister sollen sie dann mit Liebe und Wohlwollen aufnehmen und sie mit solcher Vertrautheit behandeln, dass jene mit ihnen so sprechen und handeln können, wie Herren mit ihren Dienern sprechen und handeln; denn so soll es sein, dass die Minister die Diener aller Brüder sind. Ich ermahne und fordere zudem im Herrn Jesus Christus auf, dass sich die Brüder vor allem Stolz, eitler Ehre, Neid, Geiz, Sorgen oder Sorgen dieser Welt, vor Nachrede und Murren hüten. Und diejenigen, die keine Gelehrten sind, sollen sich nicht darum bemühen, es zu werden, sondern sie sollen darauf achten, dass das, was sie über alles begehren müssen, ist, den Geist des Herrn und sein heiliges Wirken zu haben, ihn stets mit reinem Herzen anzubeten und Demut, Geduld in Verfolgung und Krankheit zu haben und jene zu lieben, die uns verfolgen, tadeln und verleumden, denn der Herr sagt: „Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen und verleumden; selig sind, die um der Gerechtigkeit willen Verfolgung leiden, denn ihrer ist das Himmelreich. Und wer bis zum Ende ausharrt, der wird gerettet werden“.

KAPITEL XI
dass die Brüder nicht die Klöster der Nonnen betreten

Ich befehle allen Brüdern streng, keine verdächtigen Beziehungen oder Gespräche mit Frauen zu führen und keine Nonnenklöster zu betreten, ausgenommen jene, denen vom Apostolischen Stuhl eine besondere Erlaubnis erteilt wurde. Auch sollen sie nicht Taufpaten von Männern oder Frauen werden, damit bei dieser Gelegenheit kein Ärgernis unter den Brüdern oder in Bezug auf die Brüder entstehe.

KAPITEL XII
von denen, die unter die Sarazenen und andere Ungläubige gehen

Jene Brüder, die aus göttlicher Eingebung unter die Sarazenen und andere Ungläubige gehen wollen, sollen ihre Provinzialminister um Erlaubnis bitten. Die Minister sollen niemandem die Erlaubnis dazu erteilen, außer jenen, die sie für geeignet halten, gesandt zu werden. Zudem lege ich den Ministern unter Gehorsam auf, dass sie vom Herrn Papst einen der Kardinäle der heiligen römischen Kirche erbitten, welcher der Leiter, Beschützer und Verbesserer dieser Bruderschaft sei, damit wir, stets unterworfen und zu Füßen derselben heiligen Kirche, fest im katholischen Glauben, die Armut, die Demut und das heilige Evangelium unseres Herrn Jesus Christus beobachten, das wir fest versprochen haben. Daher sei es niemandem in irgendeiner Weise gestattet, dieses Schreiben unserer Bestätigung ungültig zu machen oder ihm mit Kühnheit und Vermessenheit entgegenzutreten. Wenn aber jemand anmaßen sollte, dies zu versuchen, so wisse er, dass er sich den Zorn des allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus zuziehen wird.

Gegeben im Lateran, am 29. November 1223, im achten Jahr unseres Pontifikats.

Renacavata

Erstes Kapuzinerkloster

FAI-ORT DES HERZENS 2026